Konditionen

Ich besitze eine Praxisbewilligung vom Kanton Luzern als selbstständige Psychotherapeutin und bin anerkannt zur Abrechnung über die obligatorische Krankenversicherung im Rahmen einer ärztlichen Anordnung für Psychotherapie.

Einzelsitzungen dauern in der Regel 50-60 Minuten, Eltern-, Familien- und Gruppentermine 60-90 Minuten. Es wird jeweils die effektive Gesprächsdauer verrechnet.

Die Kosten richten sich nach dem seit dem 1.7.2022 gültigen Tarif für psychologische Psychotherapie. Analog zu allen anderen Gesundheitskosten über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse gilt die von Ihnen gewählte Jahresfranchise und danach ein Selbstbehalt von 10% bis max. 700 Fr. pro Jahr.

Meine Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse direkt an Ihre Krankenkasse und Sie erhalten jeweils eine Rechnungskopie.

Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Verpasste und nicht frühzeitig abgesagte Therapiestunden werden Ihnen privat in Rechnung gestellt (180 Fr. pro Sitzung).

Andere Möglichkeiten der Kostenübernahme für Psychotherapie und psychologische Beratungen:

Die Zusatzversicherungen der Krankenkasse beteiligen sich teilweise an den Kosten für eine Psychotherapie oder einer psychologische Beratung. Die Beiträge sind unterschiedlich hoch. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. Ich bin zur Abrechnung über die Zusatzversicherung anerkannt und auf der Liste von Santésuisse. Bei Unfällen und Traumafolgestörungen sind auf Antrag eine Bezahlung durch die Unfallversicherung oder die Opferberatung möglich. Bei Kindern und Jugendlichen mit einem diagnostizierten Geburtsgebrechen (z.B. Psychoorganisches-Syndrom POS gemäss IV-Richtlinien) kann eine Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung (IV) beantragt werden.

Supervisionen sind im Einzel- oder Gruppensetting möglich. Coaching und Supervision werden von Ihrer Institution oder privat finanziert.